{"id":787,"date":"2013-04-10T11:42:19","date_gmt":"2013-04-10T11:42:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.sv-saupsdorf.de\/?page_id=787"},"modified":"2021-03-27T08:28:53","modified_gmt":"2021-03-27T08:28:53","slug":"geschaftsordung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sv-saupsdorf.de\/?page_id=787","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsordnung"},"content":{"rendered":"<h2>Geschaeftsordnung (GO)<\/h2>\n<p><strong>f\u00fcr die Mitgliederversammlungen des SV Saupsdorf e. V. <\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 GELTUNGSBEREICH<\/strong><\/p>\n<p>Die GO regelt den Ablauf der Mitgliederversammlungen (MV) vom SV Saupsdorf e. V. und erg\u00e4nzt insoweit die jeweils g\u00fcltige Satzung. Die Bestimmungen der Satzung haben jeweils Vorrang.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 \u00d6FFENTLICHKEIT<\/strong><\/p>\n<p>Mitgliederversammlungen sind vereins\u00f6ffentlich. Der Vorstand ist berechtigt, Personen, die nicht Mitglieder vom SV Saupsdorf e. V. sind, als G\u00e4ste zur MV zuzulassen, sofern deren Anwesenheit erforderlich ist. \u00dcber die Zulassung weiterer G\u00e4ste entscheidet die MV mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 EINBERUFUNG<\/strong><\/p>\n<p>Die Einberufung der MV richtet sich nach der Satzung. Der Einladung sollen die zur Beschlussfassung stehenden Antr\u00e4ge und \u2013 soweit erforderlich \u2013<br \/>\ndie Wahlunterlagen beigef\u00fcgt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 VERSAMMLUNGSLEITUNG<\/strong><\/p>\n<p>(1)\tDer Vorsitzende er\u00f6ffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Einberufung (Form\/Frist) und die Stimmberechtigung der Anwesenden fest.<\/p>\n<p>(2)\tAnschlie\u00dfend f\u00fchrt er die Wahl des Versammlungsleiters (VL) durch. Der VL soll nicht dem Vorstand vom SV Saupsdorf e. V. angeh\u00f6ren oder f\u00fcr ihn kandidieren. Die MV w\u00e4hlt den VL mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<p>(3)\tIm Falle der Beratung und Abstimmung eines den VL selbst betreffenden Gegenstands leitet f\u00fcr die Dauer der Behandlung des betreffenden Gegenstands der Vorsitzende die Versammlung; ist auch dieser betroffen, w\u00e4hlt die MV f\u00fcr die Dauer der Behandlung des betreffenden Gegenstands einen zeitweiligen Versammlungsleiter.<\/p>\n<p>(4)\tSoweit erforderlich, kann der VL zu seiner Unterst\u00fctzung Stimmenz\u00e4hler ernennen.<\/p>\n<p>(5)\tDem Versammlungsleiter stehen alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen Befugnisse zu (Wort entziehen, Ausschluss von Teilnehmern, Unterbrechung der Versammlung, Aufl\u00f6sung der Versammlung). Er selbst kann jederzeit zum Verfahren das Wort ergreifen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 PROTOKOLLF\u00dcHRUNG<\/strong><\/p>\n<p>(1)\tDer Protokollf\u00fchrer wird durch die MV mit einfacher Mehrheit gew\u00e4hlt. Er erstellt ein Protokoll, aus dem Uhrzeit, Versammlungsort, Zahl der stimmberechtigt erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung und die Gegenst\u00e4nde der Beschlussfassung in der Reihenfolge der Behandlung, die Beschl\u00fcsse im Wortlaut und die Abstimmungsergebnisse ersichtlich sind.<\/p>\n<p>(2)\tAuf Verlangen m\u00fcssen abgegebene Pers\u00f6nliche Erkl\u00e4rungen in das Protokoll aufgenommen oder diesem als besondere Anlage beigef\u00fcgt werden.<\/p>\n<p>(3)\tDie Protokolle sind binnen sechs Wochen zu erstellen, von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen und den Mitgliedern unverz\u00fcglich zug\u00e4nglich zu machen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 TAGESORDNUNG<\/strong><\/p>\n<p>(1)\tDie Tagesordnung einer ordentlichen MV muss folgende Punkte enthalten:<\/p>\n<p>a.\tWahl des Versammlungsleiters<br \/>\nb.\tWahl des Protokollf\u00fchrers<br \/>\nc.\tFeststellung der Stimmliste<br \/>\nd.\tGenehmigung des Protokolls der letzten MV<br \/>\ne.\tSonstiges<\/p>\n<p>(2)\tDer VL stellt die in der Einladung vorgeschlagene Tagesordnung zur Diskussion; \u00fcber \u00c4nderungen der Tagesordnung entscheidet die Versammlung mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<p>(3)\tDie Aufnahme zus\u00e4tzlicher, im Vorschlag nicht enthaltener Tagesordnungspunkte bedarf der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>(4)\t\u00dcber Satzungs\u00e4nderungen kann nur abgestimmt werden, wenn sie in dem mit der Einladung \u00fcbersandten Tagesordnungsvorschlag enthalten waren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 BEHANDLUNG VON TAGESORDNUNGSPUNKTEN (TOP) <\/strong><\/p>\n<p>(1)\tDer VL er\u00f6ffnet f\u00fcr jeden Beratungsgegenstand, der auf der Tagesordnung steht, die Aussprache.<\/p>\n<p>(2)\tDie Versammlung kann auf Antrag die gemeinsame Beratung und Beschlussfassung von zwei oder mehr Gegenst\u00e4nden beschlie\u00dfen, sofern zwischen ihnen ein Sachzusammenhang besteht.<\/p>\n<p>(3)\tSofern sie dies w\u00fcnschen, erhalten zu den einzelnen Antr\u00e4gen der Antragsteller zur Begr\u00fcndung und der Vorstand zur Stellungnahme das Wort.<\/p>\n<p>(4)\tZu jedem zur Abstimmung gelangenden Gegenstand ist eine Rednerliste aufzustellen. Zur Aussprache \u00fcber den Antrag erteilt der VL das Wort in der Reihenfolge der Rednerliste. Die Eintragung in die Rednerliste wird in der Reihenfolge der Wortmeldungen vorgenommen. Auf Verlangen eines Teilnehmers und bei GO-Antrag auf Schluss der Rednerliste gibt der VL die auf  der Rednerliste stehenden Wortmeldungen bekannt.<\/p>\n<p>(5)\tDer VL kann selbst zu Verfahrensfragen jederzeit das Wort ergreifen; in besonderen F\u00e4llen kann er Rednern au\u00dfer der Reihe das Wort erteilen, wenn dies f\u00fcr den Gang der Verhandlung f\u00f6rderlich ist.<\/p>\n<p>(6)\tNach dem Schluss der Aussprache stellt der VL etwaige \u00c4nderungs- und Erg\u00e4nzungsantr\u00e4ge und anschlie\u00dfend den jeweiligen \u2013 ggf. entsprechend ge\u00e4nderten &#8211; Antrag zur Abstimmung.<\/p>\n<p>(7)\tVor jeder Beschlussfassung ist Bef\u00fcrwortern und Gegnern angemessene Gelegenheit zu geben, ihre Standpunkte vorzutragen.<\/p>\n<p>(8)\tMit der Abstimmung ist der TOP abgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 BEGRENZUNG DER REDEZEIT<\/strong><\/p>\n<p>Sofern ihm dies aufgrund der zeitgerechten Abwicklung der Tagesordnung angeraten erscheint, schl\u00e4gt der VL eine Begrenzung der Redezeit vor und stellt sie zur Abstimmung. Die MV entscheidet dar\u00fcber mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 ANTR\u00c4GE ZUM VERFAHREN UND ZUR GESCH\u00c4FTSORDNUNG (GO-ANTR\u00c4GE) <\/strong><\/p>\n<p>(1)\tGO-Antr\u00e4ge k\u00f6nnen jederzeit gestellt werden. Der VL kann verf\u00fcgen, dass GO-Antr\u00e4ge schriftlich einzureichen sind.<\/p>\n<p>(2)\t\u00dcber GO-Antr\u00e4ge ist au\u00dferhalb der Rednerliste sofort abzustimmen, nachdem der Antragsteller und ein eventueller Gegenredner gesprochen haben.<\/p>\n<p>(3)\tTeilnehmer, die bereits zur Sache gesprochen haben, k\u00f6nnen einen GO-Antrag auf Schluss der Debatte oder Schluss der Rednerliste nicht stellen.<\/p>\n<p>(4)\tFolgende Antr\u00e4ge zur GO sind zul\u00e4ssig:<\/p>\n<p>Antrag auf<br \/>\n1.\tVertagung der Versammlung<br \/>\n2.\tAbsetzen des Verhandlungsgegenstandes von der Tagesordnung<br \/>\n3.\t\u00dcbergang zur Tagesordnung<br \/>\n4.\tNichtbefassung mit einem Antrag<br \/>\n5.\tVertagung eines Verhandlungsgegenstandes<br \/>\n6.\tSitzungsunterbrechung<br \/>\n7.\tSchluss der Debatte bzw. Verzicht auf Aussprache<br \/>\n8.\tSchluss der Rednerliste<br \/>\n9.\tBegrenzung der Redezeit<br \/>\n10.\tVerbindung der Beratung<br \/>\n11.\tBesondere Form der Abstimmung<br \/>\n12.\t(Wiederholung der) Ausz\u00e4hlung der Stimmen<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 ABSTIMMUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>Abstimmungen erfolgen in der Regel offen durch Handzeichen. Auf Verlangen seitens eines anwesenden Stimmberechtigten des SV Saupsdorf e. V.  muss geheim abgestimmt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 VERSCHIEDENES<\/strong><\/p>\n<p>(1)\tJeder Teilnehmer ist berechtigt, zum Tagesordnungspunkt \u201eVerschiedenes\u201c Beitr\u00e4ge anzumelden. Der VL kann verf\u00fcgen, dass die Anmeldungen unter Angabe eines den Inhalt beschreibenden Stichwortes schriftlich einzureichen sind.<br \/>\n(2)\tDer VL ruft die jeweiligen Beitr\u00e4ge auf und er\u00f6ffnet gegebenenfalls die Diskussion.<br \/>\n(3)\t\u00dcber Gegenst\u00e4nde, die im Tagesordnungspunkt \u201eVerschiedenes\u201c angemeldet wurden, kann nicht abgestimmt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>(1)\tSofern diese Gesch\u00e4ftsordnung eine Verfahrensfrage nicht eindeutig regelt, entscheidet der VL den Gang der Handlung.<br \/>\n(2)\tAbweichungen von der GO sind nur zul\u00e4ssig, wenn kein Teilnehmer widerspricht.<\/p>\n<p>Saupsdorf, den 16.02.2013<\/p>\n<p><strong>Die Gesch\u00e4ftsordung k\u00f6nnt Ihr auch<\/strong>  <a href=\" https:\/\/www.sv-saupsdorf.de\/wp-content\/uploads\/Gesch\u00e4ftsordnung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">HIER<\/a> <strong>downloaden!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Geschaeftsordnung (GO) f\u00fcr die Mitgliederversammlungen des SV Saupsdorf e. 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