Die Satzung hier zum Download: https://www.sv-saupsdorf.de/wp-content/uploads/Neue-Satzung-2025.pdf   

 

Finanzordnung des SV Saupsdorf e.V.

 

  1. Jedes Vereinsmitglied zahlt Mitgliedsbeiträge, über deren Höhe der Vorstand entscheidet. Ehrenmitglieder und Kinder bis zum Alter von 6 Jahren sind beitragsfrei.

 

  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:

 

· Aktive Einzelmitglieder über 18 Jahre 50,00 €
· Rentner (gegen Nachweis) 25,00 €
· Schüler / Studenten / Auszubildende/

Jugendliche / Wehrdienst- /

Zivildienstleistende / Arbeitslose

(gegen Nachweis)

 

25,00 €

 

· Kinder ab 7 Jahren,

Jugendliche bis 18 Jahre (erstes Kind)

 

25,00 €

· Kinder ab 7 Jahren,

Jugendliche bis 18 Jahre (zweites Kind)

 

25,00 €

· Kinder ab 7 Jahren,

Jugendliche bis 18 Jahre (drittes Kind)

 

0,00 €

· Mitglieder mit Übungsleiterfunktion 30,00 €
· Mitglieder mit Abteilungs- /

Vorstandsfunktion

 

30,00 €

· passive Mitglieder 25,00 €

 

 

  1.       Die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge ist eine Bringschuld des Mitglieds.

Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Er ist bis zum 15. März eines jeden Jahres im Voraus per Dauerauftrag zu

entrichten, falls keine SEPA Lastschrift‐Mandatsvollmacht (SEPA‐Basis  Lastschriftvollmacht) vorliegt.

Ansonsten wird der jeweils fällige Beitrag im SEPA‐Lastschriftverfahren jeweils zum 15. März eines Jahres für das

Kalenderjahr eingezogen. Die Mandatsreferenz‐Nummer der einzelnen

Mitglieder bestehen aus Buchstaben und Nummern die der Verein vergibt und dem Mitglied

schriftlich mitgeteilt werden.

Der Verein hat die Gläubiger‐ Identifikationsnummer: DE11SVS00002459691 erhalten.

Für das Lastschriftverfahren gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute

im SEPA‐Verfahren.

Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages keine Deckung

auf, haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche in Zusammenhang

mit der Beitragseinziehung sowie eventuellen Rücklastschriften entstehenden Kosten.

Bedürftigen Mitgliedern kann der Vorstand den Beitrag erlassen oder ermäßigen.

Die Beitragspflicht neuer Mitglieder beginnt mit dem 1. des Monats, der auf die Stellung des

Aufnahmeantrags folgt. Für neue Mitglieder, die nach 30.04. aufgenommen wurden,

wird der Mitgliedsbeitrag am 15.12. eines Jahres per SEPA‐Lastschrift eingezogen.

 

 

Bankverbindung für Dauerauftrag:

Bank:                     Ostsächsische Sparkasse Dresden

Kontoinhaber:        SV Saupsdorf e.V.

IBAN:                    DE33 8505 0300 3000 0457 74

BIC:                       OSDDDE81XXX

 

 

  1. Umlagen und Sachleistungen können von den Mitgliedern erhoben werden. Hierzu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
  1. Jedes Mitglied im Alter von 16 bis 60 Jahren hat die Pflicht pro Jahr 5 Arbeitsstunden zur vereinseigenen Pflege der Anlagen leisten.

6. Die Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden.

 

 

Finanzordnung beschlossen am 28.02.2025